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Wollt Ihr, wollt Ihr die totale Überwachung?
Eigentlich ist es ja klar und es gehört auch nicht viel Fantasie dazu sich vorzustellen, daß Handys einfach zu überwachen sind. Und das das auch ständig getan wird. Wer also mit seiner Schweizer Bank per Handy telefoniert ist selber Schuld. Und wer vom heimischen Festanschluss anruft dem ist ohnehin nicht zu
helfen. Deshalb erstaunt es immer wieder, wenn man liest das Verdächtige gerade auf diese Weise gestellt worden sind.
Ich kann mir nicht helfen. Ich empfinde immer eine klammheimliche Freude, wenn es eine Technik gibt, die Fahnder und Überwacher noch nicht im Griff haben. Internettelefonie zum Beispiel. Aber auch hier sollte man natürlich Vorsicht walten lassen und möglichst einen fremden oder öffentlichen Computer nutzen. Im übrigen ist Vorsicht überhaupt die
Mutter der Porzellankiste. Natürlich brauchen wir uns nicht vorzusehen wenn wir Oma zum Geburtstag gratulieren. Aber wenn wir wirklich unser Privatleben schützen wollen, - und dazu gehört eben auch die freie Bankenwahl, das unkontrollierte Reisen, das Kontaktiren politischer Gegner oder Oppositioneller. Es geht den Staat nun mal nichts an, was ich
mache, wohin ich reise und wie ich mein Geld ausgebe. Denn ich bin nicht kriminell. Wenn der Staat durch die nachträgliche Änderung einer von mir nicht unterschrieben Geschäftsgrundlage meine Handlungen kriminalisiert ist es legitim sich durch das Unterlaufen dieser Regeln zu wehren. Bürgerselbstverteidigung könnte man das nennen. Das Argument der
„demokratischen Spielregeln“ die es einzuhalten gilt, verliert seine Glaubwürdigkeit wenn der Bürger mit immer neuen Gesetzen und Regeln schikaniert wird. Dass die Totalüberwachung von Konten und Telefon, das Erstellen von Bewegungsmustern, nur der Abwehr terroristischer oder krimineller Elemente gilt glaubt inzwischen niemand mehr. Es ist und
bleibt aber das (er-)schlagende Argument aller Bürokraten und Fahnder, die schon um des Erhalts ihres Arbeitsplatzes willen den Nachweis immenser und effektiver Beschäftigung bringen müssen. Der „Normalbürger“, und das dürften immer noch 98 Prozent der Bevölkerung (Kinder und Greise eingerechnet) sein ist eben nicht kriminell. Auch wenn er
inzwischen sein Geld im Kleinwalsertal hat. Die Änderung des Rechtsbewusstseins durch lang anhaltende propagandistische Ächtung zum „Wohle der Allgemeinheit“ ist ein alter Trick. Diejenigen die nachwachsen und es nicht anders kennen gelernt haben, glauben dann „es müsse so sein“ und stellen es nicht mehr in Frage. Es ist im Eigeninteresse eines
jeden unabhängigen und selbstbestimmten Menschen, jeder Form „total(itär)er“ Überwachung entgegen zu wirken.
Zwei Artikel zu Thema, heute auf SPON:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-350921,00.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-350997,00.html
http://de.news.yahoo.com/050411/3/4hmka.html SPIEGEL ONLINE - 12. April 2005, 15:01
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,350921,00.html
Moderne Fahndung
Das Arsenal der Hightech-Polizisten
Von Matthias Gebauer
Mit der Verfassungsgerichtsentscheidung ist die Fahndung mit dem GPS-Satellitensystem rechtlich gesichert. In der Praxis aber werden bereits eine Vielzahl von Hightech-Methoden eingesetzt, um an so viele Hinweise wie möglich zu kommen. Zentraler Angriffspunkt ist ausgerechnet das vielgeliebte Handy.
AP
Mobiltelefon als Waffe der Fahnder: Rasantes Anwachsen der Zahlen
Berlin - Für Menschen wie den Tunesier Mouldi C. interessieren sich die deutschen Behörden spätestens seit dem 11. September 2001 besonders. Viele Hinweise gab es, dass der Mann Mitglied im Terror-Club al-Qaida sei. Mouldi C. sollte demnach Rekruten in die Terror-Lager am Hindukusch entsandt, Dschihad-Bücher vertrieben und zudem mit Falschgeld
gehandelt haben. Wenig überraschend also, dass die Sicherheitsbehörden im Jahr 2004 etwas genauer wissen wollten, was der junge Mann aus Regensburg den lieben langen Tag so trieb.
Der Fall ist ein gutes Beispiel, welche Mittel den Fahndern mittlerweile zur Verfügung stehen, um Telefonate zu belauschen, Bewegungen von Verdächtigen zu verfolgen, Kontaktpersonen zu ermitteln, Geldflüsse nachzuvollziehen und vieles mehr. Die heute vom Verfassungsgericht als rechtens erachtete GPS-Überwachung stellt für die Hightech-Cops
lediglich eine von vielen Möglichkeiten dar.
Ähnlich war es auch in Regensburg. Zuerst folgten Beamte des Verfassungsschutzes dem Tunesier C. tagelang mit einem so genannten IMSI-Catcher. Das teure Gerät, das sich als Basisstation für Funktelefone ausgibt und so alle eingebuchten Taschentelefone in einer kleinen Umgebung anzeigt, lieferte den Ermittlern interessante Kontaktdaten des
Tunesiers. Zudem fanden die Ermittler heraus, dass der Verdächtige seine Korrespondenz statt im Briefkasten lieber in einem diskreten Postfach empfing, was ab da überwacht wurde. Über eine Kontenabfrage stellten sie zudem dubiose Geldeingänge fest.
Gut beobachtet nach Frankreich
Selbst das heute in Karlsruhe als rechtmäßig anerkannte Peilsystem GPS kam im Fall von Mouldi C. zum Einsatz. Als die Terror-Jäger erfuhren, dass der Tunesier für den Januar 2004 eine Reise nach Frankreich plante, setzten sie ihm einen Sender für das Satellitensystem unter die Motorhaube seines Renaults und verfolgten so seine Reise. Als sie
hatten, was sie wissen wollten, baten sie die französischen Kollegen um die Entfernung des Senders. Nun hoffen die Ermittler, dass ihr gesammeltes Wissen wenigstens für eine Abschiebung des Tunesiers reicht - für die Eröffnung eines Verfahrens reichte es indes nicht.
Gleichwohl täuscht die heutige Entscheidung zu den GPS-Sendern über die Ermittlungs-Realität hinweg. Viel mehr als das Orten von Fahrzeugen erbringt mittlerweile das Anzapfen von Mobiltelefonen. Aus dieser Methode ergeben sich gleich drei verschiedene Hinweismöglichkeiten: Zum einen erfährt die Polizei die genauen Inhalte der Gespräche. Zweitens
notieren die Fahnder auch, mit wem telefoniert wird. Über beide Datensammlungen lassen sich schnell Kontaktmuster, Anbahnungen für Treffen und möglicherweise auch Codes für Gespräche recherchieren.
Der dritte Hinweis aus der Handy-Überwachung aber könnte schon bald die GPS-Ortung obsolet machen. Mittlerweile nämlich können die Fahnder den Aufenthaltsort des Telefonierenden ziemlich genau bestimmen - anhand der Funkzelle, in der er sein Handy nutzt. In ländlichen Regionen ist das noch schwieriger, doch in Großstädten ist eine Bestimmung des
Standorts zumindest auf einen Straßenblock kein Problem mehr, sagen erfahrene Polizisten. Ebenso lassen sich Bewegungen, die ein Verdächtiger mit dem Handy macht, verfolgen - egal ob er mit dem eigenen Auto, der Bahn oder zu Fuß unterwegs ist.
Datenflut aus der Handyrechnung
Beispiele aus der Praxis belegen die Freude der Fahnder. Im Fall des Menschenhändlerrings, von dem auch der TV-Moderator Michel Friedman ukrainische Zwangsprostituierte bestellte, kannten die Fahnder schnell den gesamten Kundenkreis. Im Fall des Schiedsrichters Robert Hoyzer konnten sie anhand der Telefonrechnung und der Verbindungsdaten weitere
Verdächtige ausmachen. Kluge Verdächtige haben auch schon versucht, die Methode auszutricksen. So soll der mittlerweile gefasste Holger Pfahls sein Mobiltelefon mit einem Boten nach London geschickt haben, um seinen tatsächlichen Fluchtweg zu verschleiern. In London jedenfalls wurde das Telefon kurz ins englische Netz eingebucht, obwohl Pfahls
selber nicht dort war.
Kaum erstaunlich ist es bei den vielen Erfolgen, dass die Telefonüberwachung in den letzten Jahren gegen den Protest von Datenschützern und Bürgerrechtlern massiv zugenommen hat. Waren es im Jahr 1995 noch 4674 Fälle, nannten die Behörden für das vergangene Jahr 29.017 Anordnungen zum Lauschen - eine Steigerung von mehr als 500 Prozent. Aus dem
Alltag der Fahnder ist die Methode trotz massiver Proteste nicht mehr weg zu denken. Erst kürzlich brachte Innenminister Otto Schily außerdem den Plan ins Gespräch, die Verbindungsdaten aller Mobiltelefonierer auf Verdacht auf ein Jahr zu speichern. Damit wäre auch eine Nachverfolgung in die Vergangenheit möglich, was für Datenschützer freilich ein
Graus wäre.
Mit dem IMSI-Catcher, der seit den Sicherheitspaketen aus dem Hause Schily ebenfalls erlaubt ist, erfahren die Fahnder noch wesentlich mehr. Zuvor hatte sie oft das Problem, dass Kriminelle oder Terror-Verdächtige mehrere Telefone oder anonym erworbene Telefonkarten nutzten. Mit dem Übersichtsgerät können sie nun sehen, ob mehrere Telefone im
Einsatz sind und wer regelmäßig in der Nähe von Verdächtigen telefoniert.
Technik hat Konjunktur
Seit der gesetzlichen Erlaubnis hat die Technik Konjunktur. Rund 20 Mal ist das Gerät, das noch immer den Kofferraum eines Kombis füllt und mittlerweile in fast allen Bundesländern zur Verfügung steht, laut einer kürzlich den Innenpolitikern vorgestellten Bilanz in den letzten Jahren zum Einsatz gekommen. Auch wenn kein Behördensprecher es zugibt,
verfügen die Geräte neben der Telefonerfassung wohl auch über eine Mithörtaste zum Belauschen der erfassten Telefone.
Angesichts der mit relativ einfachen Mitteln zu erhaltenden Datenmenge erscheinen die anderen High-Tech-Methoden der Fahnder schon beinahe vernachlässigbar. Noch immer ist der Einsatz von Wanzen in Wohnungen gerichtlich sehr schwer zu begründen, da der Gesetzgeber hohe Hürden für den verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Privatsphäre
installiert hat. Außerdem müssen die Fahnder theoretisch immer dann weghören, wenn Unbeteiligte mit im Raum sind. Dies ist in der Praxis jedoch mehr als problematisch. Ebenso ist das Anbringen der Wanzen oder eine Belauschung durch Richtmikrophone technisch schwierig. Stets schwelt das Risiko, dass die Observation auffliegt und die Ermittlung so
massiv gestört wird.
Horror-Szenario Internet-Telefonie
An einer weiteren Methode arbeiten die Behörden zurzeit intensiv. Da Kommunikation zwischen Kriminellen immer mehr über das Internet stattfindet, tüfteln die Experten an einer besseren Kontrolle des E-Mail-Verkehrs. Schon jetzt haben zumindest die Geheimdienste und der Verfassungsschutz weitgehende Möglichkeiten, die elektronische Post von
Verdächtigen mitzulesen und auch zumindest den benutzten Computer über die IP-Adresse zu lokalisieren. Normale Behörden brauchen dazu einen Gerichtsbeschluss. Gleichwohl bietet das Netz viele Verschleierungsmethoden, die über Umleitungen rund um den Globus die Recherche erschweren.
Die Schnelligkeit der Entwicklung im Netz macht den Behörden auch anderer Stelle Kopfzerbrechen. Mit Sorge betrachten sie die rasante Entwicklung der Internet-Telefonie. Die Technik, die sich in den letzten Jahren zu einer preisgünstigen Alternative zum normalen Telefon entwickelt hat, wird immer alltagstauglicher und macht eine Nachverfolgung wie
beim Mobiltelefon mehr als schwierig. Weder muss man sich für die Technik - wie beim Handy - einmal mit Personalausweise anmelden, noch kann man die Anrufer bei einem Verdächtigen genau identifizieren. Die schöne Fahnder-Welt, in der fast jeder freiwillig eine mobile Verfolgungseinheit mit sich herum trägt, könnte so schon bald der technischen
Vergangenheit angehören.
SPIEGEL ONLINE - 12. April 2005, 18:02
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,350997,00.html
Geldwäsche-Policen
Fahnder suchen den Urheber der Idee
Der Trick ist so einfach, dass Tausende darauf gekommen sind: Man zahlt sein Schwarzgeld in eine Lebensversicherung ein und schon wird daraus ein sauberes Guthaben. Doch die Steuerfahnder glauben nicht recht, dass die Versicherten allein diese Idee entwickelten. Sie untersuchen nun auch die Rolle der Versicherer.
DPA
Allianz-Zentrale in München: 25.000 Datensätze unter der Lupe
Düsseldorf - Es sei aber bislang kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter eingeleitet worden, sagte heute ein Sprecher der Düsseldorfer Oberfinanzdirektion (OFD) in Düsseldorf. Die Fahnder überprüfen derzeit 25.000 Datensätze mit einem Gesamtvolumen von etwa einer Milliarde Euro. Es handelt sich um Geld, das aus dem Ausland in steuerbegünstigte
Lebensversicherungen geflossen ist.
Dabei geht es um den Verdacht, dass in vielen Fällen auf diese Weise Schwarzgeld gewaschen werden sollte. Bislang richten sich die fast 2000 Ermittlungsverfahren ausschließlich gegen Versicherte. Die Steuerfahnder prüfen nun, ob die Versicherten von allein auf diese Variante der Geldwäsche gestoßen sind.
Allein aus der Tatsache, dass Geld aus dem Ausland in die Versicherungen geflossen sei, könne aber weder Banken noch Versicherungen ein strafrechtlicher Vorwurf erwachsen, hieß es. "Es ist auch nicht strafbar, Kapital in Luxemburg anzulegen, sondern nur, die Erträge nicht zu deklarieren", sagte OFD-Sprecher Martin Fliedner.
Strafrechtlich relevant werde es aber, falls Versicherungsmodelle mit Hinweis auf die Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung angepriesen worden seien. Für den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung habe sich bislang aber kein konkreter Anfangsverdacht ergeben. Man sei im Stadium der Vorermittlungen.
Die Steuerfahnder stießen auf mehrere Formen von Lebensversicherungspolicen, die mit Auslandsgeldern gespeist wurden. Als auffällig gelten etwa so genannte 5 + 7-Policen. Bei ihnen kommt das Geld nach einer Laufzeit von insgesamt zwölf Jahren zur Auszahlung. Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung ist nach zehn Jahren abgelaufen. Wird der
Versicherte von den Finanzbehörden bei der Auszahlung der Police nach der Herkunft des Geldes gefragt, kann ihm nichts mehr passieren.
Die umfangreichen Ermittlungen waren bei der Betriebsprüfung einer Bank ins Rollen gekommen. Die Prüfer sollen dabei auf Zahlungsströme von einer Auslandstochter des Geldinstituts in Lebensversicherungen gestoßen sein. Dass es sich dabei um die zum Allianz-Konzern gehörende Dresdner Bank handelt, wollte die OFD weder bestätigen noch dementieren.
"Zu laufenden Ermittlungen nehmen wir keine Stellung", sagte ein Sprecher der Dresdner Bank am Dienstag in Frankfurt. Aus Kreisen der Allianz-Tochter verlautete aber, es gebe bislang kein Ermittlungsverfahren gegen das Institut oder dessen Mitarbeiter. Die Dresdner Bank vermittelt Lebensversicherungen der Allianz Leben.
http://de.news.yahoo.com/050411/3/4hmka.html Montag 11. April 2005, 13:14 Uhr
Deutsche sehen Schwarzarbeit als «Bürgernotwehr»
Hamburg (dpa) - Um die Steuermoral der Deutschen ist es einer Umfrage zufolge schlecht bestellt. Mehr als ein Drittel der Bundesbürger (37 Prozent) sind der Meinung, dass Schwarzarbeit generell eine Art Bürgernotwehr ist, um Steuern zu sparen.
Das berichtet das in Hamburg erschienene Magazin «GEO Wissen». Weitere 23 Prozent der Befragten halten diese Form der Hinterziehung von Steuern und Abgaben für «nicht so schlimm», allenfalls handele es sich um ein Kavaliersdelikt. Nur für jeden vierten Deutschen ist Schwarzarbeit eindeutig eine Straftat.
Nicht einmal jeder fünfte (19 Prozent) Befragte glaubt, dass Beamte unbestechlich sind - zwei Drittel (66) halten das schlicht für eine Illusion. Für die repräsentative Umfrage hatte das Institut für Demoskopie Allensbach 2096 Menschen befragt
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